Baukostenzuschuss (BKZ): Was sich 2025 ändert

Die Finanzierung des Netzausbaus ist ein zentrales Thema im Rahmen der Energiewende. Vor allem sogenannte Baukostenzuschüsse (BKZ) spielen dabei eine entscheidende Rolle. Diese werden vom Netzbetreiber für Netzanschlüsse von neuen Verbraucher*innen erhoben, um das Netz an den zusätzlichen Leistungsbedarf anzupassen. Weitere Informationen zu den Hintergründen von BKZ sind in unserem Blogartikel vom 06.05.2024.

Status Quo: Streit um die BKZ-Pflicht

Entsprechend ihrer Doppelfunktion – Batteriespeicher können sowohl Strom einspeisen als auch Last aufnehmen – werden sie in § 3 Nr. 15d Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) auch als Verbraucher eingestuft. Netzbetreiber erheben somit den BKZ auch für Energiespeicher. Ihre Einspeisefunktion bleibt bei der BKZ-Berechnung unberücksichtigt. Fachkreise kritisieren dies als potenziellen Verstoß gegen die Diskriminierungsfreiheit nach § 17 Energiewirtschaftsgesetz. Das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärte die bislang angewandte Berechnungsmethode deshalb für rechtswidrig. Die Bundesnetzagentur hält jedoch an ihrer Rechtsauffassung fest. Eine abschließende Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht derzeit noch aus.  

Veränderungen in 2025

Während die Entscheidung noch aussteht, passen Netzbetreiber die BKZ entsprechend dem zu erwartenden Netzausbaubedarf an. So sind, beispielsweise bei der Avacon und E.DIS, in allen Spannungsebenen massive BKZ-Steigerungen zu verzeichnen. Der BKZ im Mittelspannungsnetz stieg bei der Avacon um über 96 % von 55,70 auf 109,37 €/kW, bei der E.DIS gar um 137% von 50,00 auf 118,66 €/kW. Im Gegensatz dazu fiel der BKZ bei den Pfalzwerken und EWE Netz um 20% bzw. 28% (Mittelspannung). Alle Veränderungen der BKZ in der Verteilnetzebene sind in Abbildung 1 zusammengefasst.

Abbildung 1 - Änderung der BKZ im Vergleich zwischen 2024 und 2025 (Steigerung = grün, Reduktion = rot; abgebildet sind nur Verteilnetzbetreiber, bei denen es eine Veränderung gab; Nicht vollständig? Gebt uns Bescheid an contact@dvlp.energy)

Modifikation der Berechnungsgrundlage  

Die Bundesnetzagentur hat sich in ihrem Positionspapier vom 20.11.2024 zur BKZ-Umlage geäußert. Darin wird die BKZ-Berechnungsgrundlage reformiert, die BKZ-Pflicht für Batteriespeicher bleibt aber, entgegen vielen Erwartungen, bestehen.  

Ziel der neuen Regelungen ist es, die Planungssicherheit für Netzbetreiber und Projektentwickler zu erhöhen und sicherzustellen, dass Kosten dort anfallen, wo sie durch Netzinvestitionen tatsächlich entstehen. Die neue Berechnungsgrundlage soll sich an einem Fünfjahresdurchschnitt der Leistungspreise orientieren, um die oben skizzierten Preisschwankungen abzufedern und die Planungssicherheit für Batteriespeicher-Projekte zu erhöhen.  

Die folgende Grafik zeigt die aktuelle regionale Verteilung der BKZ in Deutschland in der Verteilnetzebene.

Abbildung 2 - Höhe der BKZ der Netzbetreiber in Deutschland in 2025; Nicht vollständig? Gebt uns Bescheid an contact@dvlp.energy

Regionalisierung und Transparenz auf Übertragungsebene

Innerhalb eines Verteilnetzes ist der BKZ gemäß § 17 EnWG einheitlich, was bedeutet, dass alle Netzanschlüsse gleicher Qualität denselben BKZ erhalten. Für die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) besteht jedoch die Möglichkeit, den BKZ differenziert in fünf Stufen von 100 % bis 20 % anzupassen. Diese Anpassung erfolgt unter Berücksichtigung eines sogenannten Regionalisierungsfaktors (siehe Abbildung 3), der regionale Unterschiede in den Netzausbaukosten berücksichtigt. Die Berechnung des BKZ für die vier ÜNB erfolgt durch die Formel:

Durch diese Differenzierung können Netzanschlusspunkte, die zur Entlastung des Gesamtsystems beitragen, von einem reduzierten BKZ profitieren. Basierend auf den von den Übertragungsnetzbetreibern publizierten BKZ von 99,29 €/kW auf der Höchstspannungsebene und 114,19 €/kW an Umspannanlagen zwischen Höchst- / und Hochspannung ergeben sich BKZ für 2025 von:

Abbildung 3 - Übersicht der Regionalisierungsfaktoren an den Umspannwerken der Übertragungsnetzbetreiber für die zu erhebenden BKZ

Fazit

Das Positionspapier der BNetzA sieht mit der neuen Berechnungsgrundlage durch den Fünfjahresdurchschnitt und der regionalen Staffelung des Leistungspreises auf Übertragungsnetzebene sicherlich spannende Änderungen vor. Für Batteriespeicher bleibt jedoch die erhoffte Abschaffung der BKZ aus, wobei eine endgültige Klärung durch den Bundesgerichtshof noch abzuwarten ist.

Im dvlp web-GIS finden unsere Nutzer*innen daher weiter die aktuell gültigen BKZ und Regionalisierungsfaktoren aller Netzbetreiber auf allen Spannungsebenen.