Bauverbot im Überschwemmungsgebiet – diese zu finden ist aber nicht immer ganz einfach

27.9.2024

Die Flutwelle der Hochwasser in Mittel- und Osteuropa erreicht in diesen Tagen Deutschland. Damit Entwickler von Energieprojekten die Gefahren einer möglichen Überflutung frühzeitig einschätzen können, sollten sie Überschwemmungsgebiete und Hochwassergefahrenkarten prüfen. Denn §78 des Wasserhaushaltsgesetztes besagt, dass „die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich in Bauleitplänen“ oder „Anlagen nach den §§ [..] 35 des Baugesetzbuches“ (privilegierte Anlagen) in festgesetzten Überschwemmungsgebieten untersagt sind.

Interessanterweise hat der Bundesrat in 2023 auf Initiative von Bayern einen Gesetzesentwurf eingebracht, der den Bau von PV-Anlagen wasserrechtlich privilegiert und somit innerhalb von Überschwemmungsgebieten ermöglicht hätte. Begründet wurde damit, dass weder der Boden versiegelt, noch der Abfluss von Hochwasser beeinträchtigt wird. Der Bundestag hat den Entwurf aber mit Blick auf die großen Schäden vergangener Flutkatastrophen abgelehnt.

Die Identifikation der rechtskräftigen Überschwemmungsgebiete ist somit ausschlaggebend für Projektentwickler, allerdings nicht immer ganz einfach. So finden sich in Schleswig-Holstein Überschwemmungsgebiete die „festgesetzt“, „vorläufig gesichert“ oder „legaldefiniert“ sind. In Sachsen unterscheidet man zwischen „festgesetzten“ Überschwemmungs- und „überschwemmungsgefährdeten“ Gebieten. In Baden-Württemberg gibt es „HQ100“-Gebiete und „Überschwemmungsgebiete“, die wiederum unterteilt sind in „festgesetzt durch Rechtsverordnung“, „veröffentlicht durch Auslegung“ und „HQ100-Gebiete außerhalb HWGK“.

Meist weisen die Kategorisierungen nur auf den rechtlichen Hintergrund für die Ausweisung als Überschwemmungsgebiet hin. In Sachsen treffen die baulichen Restriktionen allerdings nicht auf alle „überschwemmungsgefährdeten“ Gebiete zu, sondern nur auf die, die statistisch alle 100 Jahre ein Hochwasserereignis zu befürchten haben.

Das ist ein guter Hinweis, denn §76 des Wasserhaushaltsgesetzes  (WHG) besagt, dass alle Hochwasserrisikogebiete mit einem Ereignis alle 100 Jahre (HQ100) von den Landesregierungen als Überschwemmungsgebiete festzusetzen sind. Nur leider finden sich diese Gebiete neben der inkonsistenten Kategorisierung auch nicht immer in den Daten zu Überschwemmungsgebieten.

Deshalb ist es wichtig neben Überschwemmungs- auch die Hochwasserrisikogebiete bei der Projektentwicklung zu berücksichtigen. Nicht zuletzt, weil auch die Versicherer diese Gebiete prüfen.

Projektentwickler können alle Überschwemmungs- und Hochwasserrisikogebiete in der dvlp.energy-App einsehen. Auf Grund der häufigen Datenaktualisierung ist dort immer der letzte Stand der Gebietsarten abgebildet. Aktuell läuft nämlich die vorläufige Neubewertung der Hochwasserrisikogebiete, die bis Ende 2025 in den offiziellen Hochwassergefahren-und -risikokarten abgebildet sein müssen, und laut §76 Wasserhaushaltsgesetz dann direkt in die Ausweisung der Überschwemmungsgebiete übergeht.