Die Raumplanung in Deutschland ist in verschiedene Ebenen unterteilt
Ein Bauleitverfahren ist für die meisten Solar-Freiflächenanlagen laut §29 BauGB zu durchlaufen. Darin wird geprüft, ob ein Bauvorhaben den Zielen der Raumordnung entspricht. Das ist der Grund, warum die Festlegungen in den Regionalplänen bei der Planung von Solar-Freiflächenanlagen zu beachten sind.
Für Projektentwickler ist die Beachtung dieser Regionalpläne eine Herausforderung, da es deutschlandweit 120 Planungsregionen gibt. Dabei unterscheidet sich einerseits die Kategorisierung raumordnerisch-relevanter Gebiete. So werden im Regionalplan Halle Vorranggebiete für Wein- und Obstanbau ausgewiesen. Im Regionalplan Westmecklenburg finden Aktionsräume des Rotmilan gesonderte Beachtung.
Andererseits unterscheidet sich die Bedeutung ausgewiesener Gebiete für die Umsetzbarkeit von Solar-Freiflächenanlagen. So sind laut Regionalplan Leipzig-Westsachsen keine Anlagen in „regional bedeutsamen Kaltluftentstehungsgebieten“ zulässig. Abgesehen vom Regionalverband Saarbrücken kommt keine weitere Planungsregion zu diesem Schluss. Zahlreiche Umweltberichte haben auch keine oder nur geringe Beeinträchtigung der klimatischen Funktion von Solaranlagen festgestellt.
In der dvlp.energy-Plattform sind die kartografischen Festlegungen von mehr als 80% aller Regionalpläne digital einsehbar und mit den Weblinks der textlichen Festlegungen hinterlegt. So können Projektentwickler direkt sehen, ob Potenzialflächen in den ausgewiesenen Gebieten der Regionalpläne liegen und überprüfen, ob Solaranlagen dort zulässig sind. Das erspart unangenehme Überraschungen in der Bauleitplanung, wenn bereits viel Arbeit in die Projektplanung geflossen ist. Darüber hinaus stellen wir sicher, immer die aktuellen Regionalpläne abzubilden. So ist der erst kürzlich in Kraft getretene Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien bereits enthalten.