Auf ca. 10% der gesamten Bundesfläche laufen Flurbereinigungsverfahren. Ein Flurbereinigungsverfahren ist ein in Deutschland gesetzlich geregelter Prozess nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG), der darauf abzielt, landwirtschaftliche Flächen und deren Eigentumsverhältnisse neu zu strukturieren. Dabei sind die Auslöser meist infrastrukturelle Entwicklungen wie der Bau von Straßen, Eisenbahnlinien oder Hochwasserschutzvorrichtungen.
Während des Verfahrens, werden Flurstücksgrenzen verändert und Besitzverhältnisse umgeordnet mit dem Ziel einer effizienteren Flächennutzung und der Minimierung des individuellen Landverlusts. Laufende Flurbereinigungsverfahren stellen damit ein Risiko für die Planung von Wind-, Solar- und Batterieparks dar und können den Genehmigungsprozess verzögern oder sogar gefährden. Gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG bedürfen Änderungen der Nutzungsart der in das Flurbereinigungsverfahren eingezogenen Grundstücke außerdem die Zustimmung der zuständigen Flurbereinigungsbehörde (Veränderungssperre mit Erlaubnisvorbehalt).
Falls ein geplantes Bauvorhaben in ein laufendes Flurbereinigungsgebiet fällt, sollten Projektentwickler sich frühzeitig die Genehmigung der Landesbehörde einholen und die Planung direkt auf Basis des zukünftigen Zuteilungsflurstücks vornehmen. Für die effiziente Umsetzung von Projekten ist es unerlässlich, von Anfang an auf aktuelle und zuverlässige Flurstückdaten sowie auf Informationen über zukünftige Flurbereinigungsverfahren zurückgreifen zu können.
dvlp.energy stellt bundesweite Daten zu laufenden Flurbereinigungsverfahren zur Verfügung um Projektentwickler schon bei der ersten Flächenbewertung auf zusammenhängende Planungsrisiken aufmerksam zu machen.