Geodaten zu benachteiligten Gebieten

23.5.2024

Nachteile sind nicht immer negativ. So werden Solarparks auf landwirtschaftlich benachteiligten Flächen gefördert. Aber, wie findet man diese Flächen bei den verschiedenen gültigen Definitionen und inhomogenen Datensätzen?

Seit letzter Woche ist das Solarpaket I in Kraft. Mit Änderung von § 37c im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) qualifiziert es landwirtschaftlich benachteiligte Flächen grundsätzlich für die Förderung von PV-Freiflächenanlagen, wenn sie nicht in einem Schutzgebiet liegen. Die Bundesländer haben eine Opt-Out Option, sollten mehr als 1% (vor 2031) bzw. 1.5% (nach 2031) landwirtschaftlich genutzter Flächen mit PV-Anlagen bebaut sein. Link

Benachteiligte Gebiete haben Anspruch auf Ausgleichzahlung, wenn sie landwirtschaftlich genutzt werden, weil sie bspw. schwer zu bewirtschaften sind oder nur einen geringen Ertrag abwerfen. Welche Gebiete das sind wurde erstmalig im Rahmen der EU-Richtlinie 86/465/EWG („alte Kulisse“) bestimmt. Eine Neuabgrenzung der Gebiete im Rahmen der EU-Verordnung 1305/2013 („neue Kulisse“) trat spätestens im Jahr 2020 in Kraft. Allerdings definiert das EEG in § 3 Satz 7 Gebiete als„ benachteiligt“, die im Rahmen der EU-Richtlinie 86/465/EWG oder der EU-Verordnung 1305/2013 bestimmt wurden. Für die Förderfähigkeit von PV-Freiflächenanlagen sind also weiterhin beide Kulissen relevant. Link

Für Entwickler von Freiflächen-Solaranlagen ist es deshalb nicht einfach herauszufinden, ob Potenzialflächen für Solarparks in einem benachteiligten Gebiet liegen oder nicht. Bayern und Sachsen bieten Geodaten beider Kulissen, sogar abzüglich ungeeigneter Schutzgebiete, bei den anderen Bundesländer gibt es aber nur die eine oder die andere oder gar keine. Am Ende bleibt oft nur das originale 200-Seiten starke EU-Dokument mit den Gemeindenamen, und die Hoffnung, dass die Gemeinden in der Form auch heute noch existieren. Link

Deshalb haben wir die Daten aus neuer und alter Kulisse in die dvlp.energy-Plattform integriert und die entsprechende Rechtsgrundlage gekennzeichnet. Das ermöglicht die schnelle, effiziente Prüfung, ob ein neues Solarprojekt förderfähig ist oder nicht.